Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Geschäftsverhältnis Eigentum der Metallbau Voggenreiter GmbH & Co. KG.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits bei Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages zur Sicherung an uns abgetreten.

Wird die von uns gelieferte Ware verarbeitet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erfolgt die Verarbeitung für uns. Wir erwerben an der dadurch entstehenden neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstände.

Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.